Abmahn-Welle: DSGVO-Verstöße
Erste Abmahn-Welle
Achtung bei Briefen einer „IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.“: Wegen fehlender SSL-Verschlüsselungen auf Unternehmens-Webseiten mahnt der Ludwigsfelder Verein DSGVO-Verstöße ab.
Aus Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit in Baden-Württemberg sind die Briefe der erste breitere
Versuch, nach der DSGVO Abmahnungen auszusprechen. Betroffene, die eine solche
Abmahnung erhalten, können sich laut eines Tweets des Landesbeauftragten an die Datenschutz-Stelle des Landes wenden.
Wie verschiedene Medien und Anwaltskanzleien berichten, verschickt der „IGD
Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.“ derzeit Abmahnungen an
Webseitenbetreiber. Wegen fehlender SSL-Verschlüsselungen fordert der Verein
darin rund 280 Euro sowie die Unterschrift einer Unterlassungserklärung. Der
Verein sieht sich nach Artikel 80 der DSGVO dazu berechtigt,
Datenschutzverstöße abzumahnen.
Nach Ansicht des DIHK ist die Aktivlegitimation des Vereins insgesamt äußerst zweifelhaft und rät dazu, Nachweise zur Aktivlegitimation anzufordern und sich weitere rechtliche Schritte in Hinblick auf missbräuchliche Abmahnungen vorzubehalten. Sprich: Es bleibt unklar, ob dieser Verein die Berechtigung hat, derartige Abmahnungen aussprechen zu dürfen.
Quelle: https://www.reutlingen.ihk.de/header/presse/mitteilung/erste-abmahn-welle/