Informationen zur Abmahnwelle “Google Fonts”

Informationen zur Abmahnwelle “Google Fonts”

Diverse Betreiber von Webseiten erhalten aktuell Schreiben, in denen ihnen ein Datenschutzverstoß wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts vorgeworfen und Schadensersatz verlangt wird.

Weitere Informationen und Infos finden Sie hier

https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner

„Google Fonts“ – was ist das überhaupt?

Google Fonts ist ein großes kosten- und lizenzfreies Schriftartenverzeichnis, das für jeden zugänglich und nutzbar ist. Seit 2010 bietet Google seine hauseigenen Fonts an – mittlerweile werden über 1400 Schriftarten gezählt. Vor Google Fonts konnten Webentwickler nur Schriften benutzen, die der Betrachter ebenfalls auf seinem Endgerät installiert hatte. Auf der sicheren Seite war man mit vorinstallierten Schriften wie Arial, Times New Roman oder Courier New. Andernfalls konnten diese nicht dargestellt werden und das Webseiten-Ergebnis war verändert. Somit gab es keine große Auswahl an Schriften. Durch Google Fonts war man nun flexibler, bezüglich der Schriftauswahl. Diese können einfach als Code-Snippet in die Webseite eingebunden werden. Bei Besuch der Webseite wird die Schrift einfach vom Google-Server geladen.

Zudem können Google Fonts auch lokal geladen werden, um sie unter anderem fest in die Webseite einzubinden oder für Print-Projekte zu nutzen. Heute gehören Google Fonts zu den beliebtesten kostenlosen Schriften im Netz.

Natürlich hat auch die kostenfreie Nutzung einen Haken – für den User. Denn Google wäre nicht Google, wenn sie sich nicht an den Nutzerdaten erfreuen würden. Damit kann Google Nutzerprofile über das Surfverhalten erstellen und beispielsweise relevante Werbung ausspielen. Und das ist das Problem.

Worum geht es? Dynamische Einbindung von Google Fonts

Den Empfängern des Schreibens wird ein Datenschutzverstoß durch die dynamische Einbindung von Google Fonts vorgeworfen. Dieser Dienst wird häufiger eingesetzt. Er ermöglicht den Betreibern von Webseiten kostenlos die Nutzung verschiedener Schriftarten. Aus datenschutzrechtlicher Perspektive gibt es jedoch einen Knackpunkt, welcher an der Form der Einbindung hängt.

Bei der „dynamischen Einbindung“ wird die Schriftart nicht „lokal“ durch den Webseitenbetreiber gespeichert. Stattdessen wird beim Aufruf der Internetseite durch den Besucher eine Verbindung zu Google-Servern in den USA aufgebaut und die Schriftart damit dynamisch eingebunden. Das Problem: Hierbei wird die IP-Adresse des Besuchers übermittelt – da es sich dabei um ein personenbezogenes Datum handelt, ist die DSGVO anwendbar und die Verarbeitung damit nur auf einer geeigneten Rechtfertigungsgrundlage zulässig.

Sollen Sie Ihre Website abschalten?

Nein, keinesfalls! Denn dadurch verlieren Sie wertvolles Google-Ranking, wodurch Sie im Zweifel große Umsatzeinbußen hinnehmen müssen

Was tun bei Abmahnung?

Unsere Empfehlung lautet:

– Prüfen Sie, ob Sie Google Fonts ohne lokale Einbindung verwenden.

– Falls ja, stellen Sie das unverzüglich um.

– Leisten Sie keinesfalls irgendwelche Zahlungen.

– Nehmen Sie die Fristen im Abmahnschreiben ernst, selbst wenn sie Ihnen unangemessen kurz erscheint. Auf das Schreiben können Sie mit einem Zweizeiler reagieren, in dem Sie die geltend gemachte Verletzung bestreiten und die Zahlung ablehnen.

Musterformulierung:

„Sehr geehrte/ r xxxxx,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom xxxxx.

Ihre Abmahnung weise ich als ungerechtfertigt zurück.

Es ist nicht ersichtlich, inwiefern eine etwaige Weitergabe einer IP-Adresse bei Ihrem Mandanten unmittelbare Verletzungen oder Leid verursacht haben soll, um einen Schmerzensgeldanspruch begründen zu können.

Außerdem handeln Sie offenbar rechtsmissbräuchlich; es kursieren eine Vielzahl von Abmahnungen wegen angeblicher Datenschutzverletzungen durch die Einbindung von Google Fonts.

Ich werde Ihrer Zahlungsaufforderung daher nicht nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann“

– Ob die Abmahnung etwa berechtigt oder gar missbräuchlich ist oder ob die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht mehr Verpflichtungen enthält, als es von Rechts wegen eigentlich nötig wäre, sollte Sie unbedingt professionellen juristischen überprüfen lassen.

Was sollten wir jetzt tun?

Wir raten dazu Ihre Webseite überarbeiten zu lassen. D.h. den google Fonts download zu unterbinden.

Wenn wir dies für Sie übernehmen sollen, melden Sie sich bitte zeitnah bei uns.
Das Entfernen der google Fonts wird pauschal mit 59,-€ (zzgl. MwSt.) berechnet

HIER KLICKEN UM ANZURUFEN

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